Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger beantragen

Leistungsbeschreibung

Hierfür müssen Sie auf Gebieten der Wirtschaft oder der Landwirtschaft Ihre besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen. Sie werden dann auf Antrag öffentlich zu bestellt und zu vereidigt. Sie unterwerfen sich damit zusätzlich einem öffentlich-rechtlichen Pflichtenkatalog und werden hinsichtlich der Einhaltung beaufsichtigt.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, da deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die öffentliche Bestellung ist eine öffentlich-rechtliche Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit. Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber in gleicher Weise auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur-, Architekten- oder Landwirtschaftskammern sowie andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einem bundeseinheitlichen Verzeichnis veröffentlicht. Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist strafrechtlich geschützt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Haus der Wirtschaft, Suhl

Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)

Adresse
Bahnhofstr. 4-8
98527 Suhl
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Telefon
03681 362-0
Fax
03681 362-100
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr

Formulare

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Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r