Zuständigkeitsfinder
Prüfingenieure für Standsicherheit - Anerkennung beantragen
Leistungsbeschreibung
Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur/in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber/ die Bewerberin einer umfangreichen Prüfung seiner/ ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie
- das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
- seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sein,
- mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sein, wovon Sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen; die Zeit einer technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
- durch ihre Leistungen als Ingenieure überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben.
Die Anerkennung eines Prüfingenieurs/ einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen
- Massivbau,
- Metallbau und
- Holzbau.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
- der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht älter als drei Monate sein soll
- Angaben über etwaige sonstige Niederlassungen
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
- die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in der jeweiligen Fachrichtung
Welche Gebühren fallen an?
Anerkennungsgebühr von 250,00 bis 1.500,00 Euro und zusätzlich Kosten des Prüfungsverfahrens
Was sollte ich noch wissen?
Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
14.03.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Öffnungszeiten
Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.
In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.