Prüfingenieure für Standsicherheit - Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.

Um als Prüfingenieur/in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber/ die Bewerberin einer umfangreichen Prüfung seiner/ ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie

  1. das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
  2. seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sein,
  3. mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sein, wovon Sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen; die Zeit einer technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
  4. durch ihre Leistungen als Ingenieure überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben.  

Die Anerkennung eines Prüfingenieurs/ einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen

  • Massivbau,
  • Metallbau und
  • Holzbau.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000
Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Öffnungszeiten

Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.

In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

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