Presserecht

Leistungsbeschreibung

Der Presse ist ein herausragender Stellenwert im staatlichen, aber auch im gesellschaftlichen Bereich zugewiesen. Dieser Position entspricht der spezifische Grundrechtsschutz, den die Presse durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz erhalten hat, der sowohl ein eigenes Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe beinhaltet als auch die institutionelle Garantie des Staates für ein freies Pressewesen enthält.

Das Thüringer Pressegesetz (TPG) enthält in § 3 eine Vorschrift über die öffentliche Aufgabe der Presse. Damit hat sich auch der Landesgesetzgeber zu dem besonderen Verfassungsauftrag der Presse bekannt. In den Bestimmungen des TPG werden die wesentlichen Funktionen und Tätigkeiten der Presse erwähnt, durch die sie ihre öffentliche Aufgabe erfüllt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Büro Landrätin / Controlling / Beteiligungen / Presse

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-101
Fax
03628 738-111
DE-Mail
blr@ilm-kreis.de-mail.de

Mitarbeiter*innen

Frau L. Saitz
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-116
Fax
03628 738-111
Abteilung
Büro Landrätin
Raum
239
Zuständig für

Weitere Stellen

Thüringer Staatskanzlei
Postanschrift
Postfach 90 02 53
99105 Erfurt
Telefon
0361 115
Fax
0361 57-107