Förderung von Einzelprojekten literarischer Einrichtungen und Aufgaben im Inland beantragen

Leistungsbeschreibung

Literarische (Einzel-)Projekte können eine Förderung der BKM erhalten, wenn sie von bundesweitem Interesse sind.

Beispiele:

  • Projekte in Bezug auf bedeutende deutsche Schriftstellerinnen und Schriftsteller
  • Projekte an denen eine bundesweite Teilnahme möglich ist – beispielsweise Leseförderung

Als Antragstellerin oder Antragssteller müssen Sie erklären, warum eine Förderung durch den Bund und nicht durch das Bundesland oder durch die Kommune sinnvoll ist.

Zudem müssen Sie den Zweck und die Ziele des Projektes angeben. Die Angaben werden rund 3 Monate nach Abschluss des Projekts durch eine sogenannte Erfolgskontrolle überprüft.

Der Zweck beschreibt die konkreten Tätigkeiten, die mit der Zuwendung finanziell gefördert werden. Das Ziel beschreibt das mit der Finanzierung des Zwecks verfolgte übergreifende Ziel (zum Beispiel Vermittlung des Schaffens bedeutender Schriftstellerinnen).

Ziele sind zum Beispiel:

  • Anzahl der Besucherinnen und Besucher,
  • Anzahl der Publikationen oder Seitenanzahl,
  • Bewerbung der Maßnahme auf der Internetseite oder in sozialen Medien,
  • Erstellung eigener Homepage,
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Organisationen.

Zusätzlich legt die BKM ein besonderes Augenmerk auf die ökologische Nachhaltigkeit von Projekten. Die Nachhaltigkeit von Projekten macht die BKM beispielsweise an folgenden Kriterien fest:

  • Müllvermeidung auf Veranstaltungen,
  • Druckerzeugnisse aus 100-prozentigem Recycling-Papier,
  • energieoptimierte Klima und Heiztechnik,
  • Verzicht auf postalische Kommunikation,
  • Nutzung emissionsarmer Transportmittel.

Im Regelfall erhalten bewilligte Projekte eine Teilfinanzierung. Nur in Ausnahmefällen werden die gesamten Kosten eines Projekts übernommen.

Bei der Teilfinanzierung wird zwischen 3 Finanzierungsarten unterschieden:

  • Anteilsfinanzierung: Ein bestimmter Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.
  • Fehlbedarfsfinanzierung: deckt den Fehlbedarf, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. 

Festbetragsfinanzierung: Ein fester Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird übernommen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Stuttgart, Referat ZM II 7 "Zuwendungen im Bereich der Kultur"

Adresse
Heilbronner Str. 286
70191 Stuttgart, Landeshauptstadt
Telefon
+49 228 99358662800
Öffnungszeiten

Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag:  07:00 – 14:00 Uhr

Weitere Stellen