Förderantrag für Abbiegeassistenzsystem stellen

Leistungsbeschreibung

Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Anträge können stellen:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
    • förderfähigen Kraftfahrzeugen,
      • die in Deutschland
      • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.

Gefördert werden:

  • bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
  • sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen

Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Abteilung Förderprogramme

Adresse
Öffnungszeiten

Erreichbarkeit des Teams Abbiegeassistenzsysteme:

Montag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr

Freitag 09:00 – 11:45 Uhr

Gebäudezugänge