Förderung für gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte beantragen

Leistungsbeschreibung

Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" sollen

  • die gegenseitigen Akzeptanz verbessern, 
  • den gesellschaftlichen Zusammenhalts stärken sowie 
  • das interkulturelle Zusammenleben fördern. 

Dabei ist auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.
Das Bundesprogramm hat folgende Ziele:

  • Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten, 
  • gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben und 
  • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz von Zugewanderten und Einheimischen.

Mit einer Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie als Verein, Verband, gemeinnützige Organisation oder Kommune ein Integrationsprojekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren durchführen. Damit das BAMF prüfen kann, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, müssen Sie eine Interessenbekundung gemäß den Anforderungen der jeweils aktuellen Ausschreibung einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg