Genehmigungen für den Flugbetrieb mit Hubschraubern beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Hubschrauber desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • einen Hubschrauber zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Muster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • ein neues Muster beziehungsweise eine neue Baureihe zu einer Genehmigung hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Hubschrauber ändern,
  • Hubschrauber aus einer Genehmigung entfernen,
  • eine bestehende Genehmigung zurückgeben.

Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)
  • Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)
  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Nachtflugsichtsysteme (NVIS)
  • elektronischer Pilotenkoffer (EFB)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • Leistungsbasierte Navigation (PBN)
  • Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)
  • nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 
  • Start und Landung ohne die Möglichkeit einer sicheren Notlandung
  • Grundsätze der Kraftstoffermittlung (Fuel Policy)
  • Hubschraubereinsätze über Gebieten mit schwierigen Umgebungsbedingungen außerhalb dicht besiedelter Gebiete 
  • Methoden zur Festlegung der Mindestflughöhen (Minimum Flight Altitudes)
  • Flüge bei geringer Sicht (LVO)
  • sonstige Genehmigungen

Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:

  • Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)
  • Beförderung gefährlicher Güter (DG)
  • sonstige Genehmigungen

Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:

  • spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-3299
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-3298
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-9099
Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen
E-Mail
Kontakt aufnehmen
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