Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen abmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge aufgeben, entfällt die Beitragspflicht.


Außerdem entfällt die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich für folgende Bereiche:

  • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen
  • Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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