Zulassung als Patentanwältin oder Patentanwalt beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Patentanwältin oder Patentanwalt dürfen Sie insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • zu Erfindungen, Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs, Topographien oder Sortenschutzrechten beraten;
  • gewerbliche Schutzrechte anmelden;
  • Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten verfolgen, wenn keine Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich ist;
  • Ihre Mandantinnen und Mandanten vor folgenden Institutionen vertreten:
    • Deutsches Patent- und Markenamt,
    • Bundespatentgericht,
    • Bundessortenamt,
    • Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren.

Ihre Zulassung müssen Sie bei der Patentanwaltskammer beantragen. Die Patentanwaltskammer prüft Ihren Antrag. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie eine Zulassungsurkunde ausgestellt und Sie dürfen als "Patentanwältin" oder "Patentanwalt" arbeiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Patentanwaltskammer (PAK)

Adresse
Tal 29
80331 München, Landeshauptstadt
Telefon
+49 89 242278-0
Fax
+49 89 242278-24

Bankverbindung

Empfänger: Patentanwaltskammer
Bank: HypoVereinsbank München
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE28700202700000563013

Hinweise zum Verwendungszweck:
Zulassung zur Patentanwaltschaft