Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.

Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Ei Sachbericht enthält insbesondere:

  • eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
  • einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern

Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.

Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bmz.de/de/service/kontakt/dienstsitz-bonn-29554

Postanschrift
Postfach 120322
53045 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
16, 63, 66, 67, 68

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