Zuschüsse für die Ausbildung an der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes beantragen

Leistungsbeschreibung


Der Bund unterstützt Spitzensportverbände bei der Ausbildung von hochqualifiziertem Trainingspersonal für den Leistungssport, indem er einen Teil der Ausbildungskosten übernimmt.

Dies gilt für Bundessportfachverband, die eine der folgenden Sportarten vertreten:

  • eine olympische Sommersportart, 
  • eine vorübergehend olympische Sommersportart oder 
  • eine olympische Wintersportart oder
  • eine nichtolympische Sportart

Ihr Bundessportfachverband kann 2 Arten von Zuwendungen beantragen. Beide müssen Sie nicht zurückzahlen:

  • einen Zuschuss zur Betriebskostenumlage für die Teilnehmenden, die anteilig den laufenden Geschäftsbetrieb der Trainerakademie Köln finanziert, sowie
  • einen zweckgebundenen Zuschuss zu den Studienplatzkosten pro Person und Studiengang, der sich am individuellen Ausbildungsbedarf des jeweiligen Bundessportfachverbands orientiert

Der anteilige Zuschuss zur Betriebskostenumlage kann bis zu 60 Prozent der Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben der Trainerakademie Köln abdecken, sofern die übrige Finanzierung der Trainerakademie Köln gesichert ist.

Der zweckgebundene Zuschuss zu den Studienplatzkosten orientiert sich am zukünftigen Einsatzbereich der Teilnehmenden sowie an der finanziellen Leistungsfähigkeit Ihres Bundessportfachverbands. Der Zuschuss ist wie folgt gestaffelt:

  • 100 Prozent der Ausbildungskosten für haupt- und nebenamtliche Bundestrainerinnen und -trainer. Das sind insbesondere Cheftrainerinnen und -trainer, Disziplintrainerinnen und -trainer, Nachwuchstrainerinnen und -trainer, sowie Bundesstützpunkt-Trainerinnen und -Trainer mit Bundesaufgaben.
  • 75 Prozent der Ausbildungskosten für mischfinanzierte und nebenamtliche Trainerinnen und Trainer, die für ihren jeweiligen Bundessportfachverband an Bundesstützpunkten tätig werden sollen,
  • 50 Prozent der Ausbildungskosten für Trainerinnen und Trainer an der Nahtstelle von Bundes- und Landesaufgaben, wie etwa Trainerinnen und Trainer an Landes- oder Nachwuchsstützpunkten, Landestrainerinnen und -trainer oder Vereinstrainerinnen und -trainer, die Athleten eines Bundeskaders betreuen.

Erhält Ihr Bundessportfachverband zum Zeitpunkt der Antragstellung in mindestens einem der folgenden 3 Bereiche bereits eine Zuwendung, können Sie die Hälfte des gestaffelten Studienkostenzuschusses bekommen. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Förderung für diese Bereiche in Ihrem konkreten Fall ausfällt:

  • Jahresplanung oder Durchführung von Sportgroßveranstaltungen im Inland,
  • Olympiastützpunkte oder Bundesleistungszentren (mittelbar) oder
  • Leistungssportpersonal

Erhält Ihr Bundessportfachverband in allen 3 Bereichen eine Zuwendung, können Sie die oben angegebenen Fördersätze in vollem Umfang bekommen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat ZM I 4

Postanschrift
50728 Köln, Stadt
Telefon
+49 228 993584221
Fax
+49 228 993582852
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr