Zuschüsse zu Veranstaltungen der politischen Bildung beantragen (Richtlinienförderung)

Leistungsbeschreibung

Bei Organisationen, die über eine eigene Bildungsstätte verfügen, beträgt die Fördersumme in der Regel bis zu EUR 50,00 pro Programmtag sowie pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Wenn Ihre Organisation über keine eigene Bildungsstätte verfügt, können Sie bis zu EUR 40,00 erhalten.

Die Bedingungen für die Zuschüsse sind in den „Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)“ (Förderrichtlinien) festgelegt.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie als Organisation das Anerkennungsverfahren der BpB erfolgreich durchlaufen haben. Als sogenannter „anerkannter Träger“ stellen Sie dann einen Jahresantrag für das Folgejahr. Nach positiver Prüfung dieses Antrags legt die BpB ein voraussichtliches Jahreskontingent (maximale Jahresfördersumme) für Sie fest.

Bis zur Höhe Ihres Jahreskontingents erhalten Sie dann auf Antrag Zuschüsse zu einzelnen, abgegrenzten Vorhaben beziehungsweise Veranstaltungen (Projektförderung).

Die Zuschüsse, sogenannte Zuwendungen, decken einen Teil Ihrer Ausgaben. In der Regel sollte Ihre Veranstalter-Eigenleistung (zum Beispiel Teilnahmebeiträge, Spenden oder Arbeitsleistung Ihres hauptamtlichen Personals) mindestens 15 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen betragen.

Sie haben keinen Anspruch auf Förderung oder Gewährung einzelner Zuwendungen. Die BpB entscheidet darüber unter anderem auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ihren Antrag auf Richtlinienförderung müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)

Adresse
Adenauerallee 86
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99515-0
Fax
+49 228 99515-113
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr