Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen

Leistungsbeschreibung

Es gibt 3 Arten des Zahlungsaufschubs:

  • Einzelaufschub: einmalig für 1 Sendung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des entstandenen Importzolls
  • laufender Zahlungsaufschub: mindestens 2 Sendungen im Monat beziehungsweise 25 Sendungen im Jahr (wird jährlich geprüft und widerrufen, wenn Sie diesen Umfang nicht einhalten),
  • Zahlungsaufschub im Zusammenhang mit vereinfachtem Verfahren

Von größter praktischer Bedeutung ist hier der "laufende Zahlungsaufschub". Hierbei müssen Sie die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Alle Einfuhren, die Sie in einem bestimmten Zeitraum getätigt haben, werden dabei zusammengefasst.

Die im Laufe eines Kalendermonats erfassten und aufgeschobenen Abgaben werden spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats von der Bundeskasse Trier per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird davon abweichend erst zum 26. Tag des zweiten darauffolgenden Monats abgebucht.

Ziel ist, die Abwicklung der Zollabgaben sowohl für Sie als Unternehmen als auch für die Zollbehörden möglichst einfach und effizient zu gestalten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
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+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
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+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Fax
+49 351 44834-590
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Kontakt aufnehmen
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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
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Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weitere Stellen

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
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Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
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