Zuständigkeitsfinder
zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie die Anmeldung online ab.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
Voraussetzungen
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 11568 WochenDie Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Ablaufdatum der Prüferberechtigung sowie der Auslastung der Lehrgänge und kann daher im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nummer 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Handlungsgrundlage(n) - In welchen gesetzlichen Regelungen ist die Leistung (einschlägig) geregelt? - Geben Sie die der Leistung zugrundeliegenden Handlungs- und/oder Rechtsgrundlagen an - Kurzbezeichnung des Gesetzes/Richtlinie oder Ähnliches und Abkürzung in Klammern nennen - Wenn möglich, die konkreten Fundstellen benennen (Paragrafen/Artikel) - Fundstellen verlinken, wenn verfügbar (www.gesetze-im-internet.de, www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de, www.eur-lex.europa.eu oder andere amt
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
09.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
38108 Braunschweig