Zulassung zum Integrationskurs beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Integrationskurs vermittelt:

  • deutsche Sprachkenntnisse sowie
  • Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:

  • Allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
  • Spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Es gibt sie für
    • Frauen
    • Eltern
    • junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind (Jugendintegrationskurs)
    • Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
    • Menschen, die nicht die lateinische Schrift erlernt haben (Zweitschriftlernerkurs)
    • Menschen mit erhöhtem sprachpädagogischem Förderbedarf (Förderkurse)
    • Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Gehörlose, Sehbehinderte)
  • Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.

Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich beim einem Integrationskursträger anmelden.

Wenn Sie freiwillig am Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Postanschrift
Postfach 90343
90461 Nürnberg
Öffnungszeiten

Montag 9:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 9:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 9:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr

Freitag  9:00 - 15:00 Uhr