Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.

Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.

Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Auswärtiges Amt (AA)

Adresse
Werderscher Markt 1
10117 Berlin, Stadt

Adresse
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn, Stadt

Postanschrift
11013 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 5000-2000
Fax
+49 30 1817-3402
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
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