Zahlungen, Überweisungen und Schecks

Leistungsbeschreibung

Zahlungen, Überweisungen und Schecks

Ihre Bank darf Ihnen für Zahlungen in Euro in der gesamten EU nicht mehr berechnen als für gleichwertige nationale Transaktionen.

Darunter fallen

  • Überweisungen zwischen Bankkonten in verschiedenen EU-Ländern
  • Abhebungen von Geld-/Bankautomaten in EU-Ländern
  • Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte innerhalb der EU
  • Lastschriften

Banken mit Sitz in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums müssen sich ebenfalls an diese Regel halten und dürfen Ihnen für Zahlungen in Euro – länderübergreifend oder in einem anderen EU-Land – nicht mehr berechnen als für eine Zahlung im Inland in der Landeswährung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Your Europe Portal (Europäische Kommission)

Postanschrift
10117 Berlin, Stadt
Bemerkung: Europäische Kommission GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Dienstleistungszentrum für den Binnenmarkt B-1049 Brüssel BELGIEN