Zuständigkeitsfinder
Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Leistungsbeschreibung
Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit
Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann den Antrag stellen, wenn sein Heimatrecht keine dem deutschen Transsexuellenrecht vergleichbare Regelungen kennt.
Da in Deutschland die transseuellenrechtlichen Regelungen von den Amtsgerichten ausgeführt werden, empfiehlt sich bei weitergehenden Fragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht .
Weiterführende Informationen
Urheber
- Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fachlich freigegeben am
20.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Adresse
10557 Berlin, Stadt
Adresse
53117 Bonn, Stadt