Zuständigkeitsfinder
Vorschriften im Todesfall
Leistungsbeschreibung
Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt
10557 Berlin, Stadt
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
53117 Bonn, Stadt