Zuständigkeitsfinder
Reisemobilität bei Behinderungen
Leistungsbeschreibung
Reisemobilität mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben bestimmte garantierte Rechte, darunter das Recht auf kostenlose Hilfeleistungen bei Reisen per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff. Wussten Sie, dass Sie mit eingeschränkter Mobilität aufgrund einer Behinderung eventuell Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben?
EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen
Geltende Bestimmungen
Auf Straßen und Parkplätzen sowie in Parkhäusern sind die mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätze Menschen mit Behinderungen vorbehalten. Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen, einem Fahrzeugkennzeichen oder einer Parkkartennummer versehen sind, diese sind für andere Menschen mit Behinderungen reserviert.
Parken auf Straßen
- Sie können bis zu drei Stunden lang in Halteverbotszonen parken. Dabei müssen Sie Ihre Ankunftszeit anhand einer Parkscheibe anzeigen.
- Sie dürfen auf Straßen oder in Parkzonen mit zeitlich befristeter Parkerlaubnis die zugelassene Zeit überschreiten.
- Sie dürfen kostenlos und zeitlich unbefristet auf Parkplätzen oder Straßen parken, wo anhand von Parkautomaten oder Parkuhren Gebühren zu entrichten sind und die Parkzeit begrenzt ist.
- Sie dürfen bis zu drei Stunden in Anwohnerparkbereichen parken.
- Sofern Sie nicht den Verkehrsfluss behindern, dürfen Sie außerhalb der Markierungen oder in verkehrsberuhigten Zonen parken.
- Parken Sie nur dann in Fußgängerzonen, wenn dies dort ausdrücklich zugelassen ist. Während der angegebenen Zeiträume dürfen Sie zum Be- und Entladen in Fußgängerzonen parken – informieren Sie sich vor Ort .
Hinweis: Diese Sondervorschriften gelten nur dann, wenn in der Nähe keine anderen Parkmöglichkeiten angegeben werden. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden parken.
Parken auf Parkplätzen
Die Vorschriften für Parkplätze können voneinander abweichen. Beachten Sie die Parkhinweise oder fragen Sie einen Parkplatzwächter.
Weiterführende Informationen
Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.
Weitere Informationen
Rechte für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Urheber
- Hilfeleistung bei eingeschränkter Mobilität bei Reisen in und aus der Union
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Fachlich freigegeben am
13.01.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Your Europe Portal (Europäische Kommission)
Postanschrift
Bemerkung: Europäische Kommission GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Dienstleistungszentrum für den Binnenmarkt B-1049 Brüssel BELGIEN