Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.

Um Ihnen frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu geben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen bereits eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen. Die Zusicherung ersetzt jedoch nicht die abschließende Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet. Bei berechtigten Interesse können Sie jedoch mit der Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)

Adresse
Petersberg 12
99084 Erfurt
Telefon
0361 57341-4300
Fax
0361 57341-4390