Zuständigkeitsfinder
Prüfung als Gefahrgutbeauftragter ablegen
Leistungsbeschreibung
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Lehrgänge und Prüfungen für den
- Straßenverkehr,
- Eisenbahnverkehr,
- Binnenschiffsverkehr- und
- Seeschiffsverkehr
Sie können die Prüfung als Grundprüfung, Verlängerungsprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Grundprüfung müssen Sie einen Lehrgang über mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie einen Lehrgang über 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Eine Verlängerungsprüfung muss abgeschlossen sein, bevor Ihr bisheriger Schulungsnachweis abläuft. Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
Verfahrensablauf
Zunächst absolvieren Sie einen Lehrgang für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Anbieter.
- Nach Teilnahme am Lehrgang melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
- Die Prüfung legen Sie in der Regel vor Ort bei der IHK ab.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.
Zuständige Stelle
Schulungen können nur bei von der IHK anerkannten Veranstaltern besucht werden, die Prüfung führt dann die IHK durch, die den Schulungsveranstalter anerkannt hat.
Voraussetzungen
Grundprüfung
- Absolvierter Lehrgang bei anerkanntem Lehrgangsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden
Verlängerungsprüfung
- Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger
Ergänzungsprüfung
- Gültiger Schulungsnachweis Seite 3 von 4
- Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- Kopie der Lehrgangsbescheinigung des Lehrgangsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
- Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
- Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)
Was sollte ich noch wissen?
Die Prüfungsfragen werden aus einem Fragenfundus ausgewählt. Den gesamten Fragenfundus finden Sie auf der Homepage der Deutschen Industrie- und Handelskammer: DIHK-Fragenfundus
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
01.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)