Zuständigkeitsfinder
Prüfung zum Nachweis der Eignung als Ausbilder (Ausbildereignungsprüfung) anmelden
Leistungsbeschreibung
Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.
Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 80 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einer Präsentation oder einem Rollenspiel bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche Anbieter von Vorbereitungslehrgängen. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.
Die Ausbildereignung können Sie auch im Rahmen zahlreicher Fortbildungsabschlüsse erwerben
Verfahrensablauf
- Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
- Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
- In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
- Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder andere für die Berufsausbildung zuständigen Stellen.
Voraussetzungen
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.
Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist eventuell mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Prüfungsverfahren dauert einige Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
- Onlineverfahren: Online-Anmeldung teilweise möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
- Schriftformerfordernis: nein
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)