Prüfung zum Nachweis der Eignung als Ausbilder (Ausbildereignungsprüfung) anmelden

Leistungsbeschreibung

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. 

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 80 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt. 

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einer Präsentation oder einem Rollenspiel bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. 

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche Anbieter von Vorbereitungslehrgängen. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

Die Ausbildereignung können Sie auch im Rahmen zahlreicher Fortbildungsabschlüsse erwerben

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden