Zulassung zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG beantragen

Leistungsbeschreibung

Abschlussprüfungen in dualen Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz werden im IHK-Bereich als bundeseinheitliche Prüfungen durchgeführt. Abschlussprüfungen gliedern sich in einen schriftlichen Prüfungsteil und je nach Beruf - einen praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt. Abschlussprüfung werden regional von den zuständigen Stellen (i. d. R. eine Kammer wie die Industrie- und Handelskammer) entweder am Ende einer Ausbildung oder, wenn in den Prüfungsanforderungen die sog. gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen ist, in zwei Teilen, in der Mitte und am Ende der Ausbildungsdauer durchgeführt. Bei gestreckter Abschlussprüfung gibt es keine Zwischenprüfung. Bevor Sie an der Abschlussprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und zur Prüfung zugelassen worden sein. 

Bei besonders guten Leistungen können Sie bereits vorzeitig (in der Regel sechs Monate früher) zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie rechtzeitig stellen. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle durch Ihren Ausbildungsbetrieb angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen werden. Nach der Aufforderung zur Anmeldung wird der Zulassungs- und Anmeldeprozess durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gegenüber Ihrem Ausbildungsbetrieb gestartet, wenn der Antrag auf 
Prüfungszulassung vorliegt. 

Wenn Sie keinen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsunternehmen geschlossen haben, können Sie auch auf Grund langjähriger Berufserfahrungen an einer Abschlussprüfung teilnehmen. Sie gelten dann als externer Prüfungsteilnehmer. 

Die Durchführung der Abschlussprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Wenn Unterlagen zur Vorbereitung des Prüfungsausschusses auf die Prüfung erforderlich sind, müssen diese vom Prüfungsteilnehmer vorab eingereicht werden. Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Diese erstellt Ihr Prüfungszeugnis und versendet es an Sie.

Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet das Ausbildungsverhältnis. Wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Die fällig werdenden Prüfungsgebühren trägt Ihr Ausbildungsbetrieb. Als externe Prüfungsteilnehmer (Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungsvertrag bei einem Betrieb) müssen Sie die Prüfungsgebühren selbst zahlen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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