Die Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse zu betreiben oder planen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen? 

In diesen Fällen bedarf es einer bzw. einer erneuten Genehmigung der zuständigen Strahlenschutzbehörde. 
Hierfür müssen Sie einen Genehmigungsantrag sowie die zur Beurteilung erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Behörde einreichen. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

Adresse
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar