Zuständigkeitsfinder
Fahrzeugzulassung - Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
Verfahrensablauf
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Fahrzeug-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder des Sitzes Ihres Unternehmens.
Zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist gebührenpflichtig.
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Manche Behörden stellen Formulare digital auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.11.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)