Zuständigkeitsfinder
Personenbeförderung – Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr für den Einsatz von Wegstreckenzählern und Alarmanlagen
Leistungsbeschreibung
Für die Beförderung von Personen mit Mietwagen muss insbesondere ein Wegstreckenzähler und eine Alarmanlage im Kraftfahrzeug verbaut sein.
Sollten Sie ausschließlich Fahrten durchführen, welche
- nur pauschal auf Vertragsbasis und nicht auf individuell ermittelter Kilometerbasis abgerechnet werden,
- das Kraftfahrzeug nur für bereits im Vorfeld bekannte Kunden eingesetzt wird und
- aufgrund der Pauschalabrechnung regelmäßig keine erheblichen Geldbeträge mitgeführt werden,
kann von der Pflicht zum Einbau eines Wegstreckenzählers und/ oder einer Alarmanlage abgesehen und eine Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt werden.
Sollten Sie ausschließlich Krankenfahrten sowie Behindertenfahrten durchführen, bedarf es keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520, Personenbeförderung
Jorge-Semprùn-Platz 4
99423 Weimar
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir bitten um Übersendung folgender Unterlagen als pdf-Dateien per E-Mail an verkehr@tlvwa.thueringen.de (nicht per Post):
Formloser Antrag mit Begründung (Welche Fahrten wollen Sie durchführen? Bspw. Krankenfahrten/Schülerfahrten)
Auszug aus der Genehmigungsurkunde
Zulassungsbescheinigung Teil I
Welche Gebühren fallen an?
Das Gebührenverzeichnis zu § 1 PBefGKostV sieht unter III. Nr. 7 eine Rahmengebühr von 25,00 bis 500,00 Euro vor.
Die Gebühren sind abhängig von der Gültigkeitsdauer der Ausnahmegenehmigung (entspricht Fristablauf der Mietwagengenehmigung).
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
02.12.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja