Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns stellen. Um das geplante Vorhaben zu beschleunigen, kann die Errichtung der Anlage gemäß § 8a Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch vor der Genehmigungserteilung bis hin zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit gestattet werden. Dabei kann es sich um die Genehmigung einzelner Errichtungsschritte oder sogar der gesamten Errichtung handeln, wobei die Zulassung aller Errichtungsmaßnahmen nur ausnahmsweise zulässig ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Umweltamt

Adresse
Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-661
Fax
03628 738-664
DE-Mail
umweltamt@ilm-kreis.de-mail.de