Zuständigkeitsfinder
Parken - Ausnahmegenehmigung Parken für Betriebe beantragen
Leistungsbeschreibung
Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.
Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.
Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.
Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)