Zuständigkeitsfinder
Parkausweis - Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust oder Beschädigung beantragen (Ersatz)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis neu beantragen.
Das müssen Sie bei derselben Behörde tun, bei der Sie den Bewohnerparkausweises (Erstausstellung) beantragt und erhalten haben.
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den neuen Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den neuen Parkausweis mit der Post.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises.
Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht.
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m.
- § 1 Absatz 1 Nummer 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts Anträge / Formulare
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
28.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)