Zuständigkeitsfinder
Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten
Leistungsbeschreibung
Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.
Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.
Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.
Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros).
Zum Beispiel kann bei Ärzten die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich sein.
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros).
Einige Behörden stellen digital Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
10.02.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)