Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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