Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen, zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

Stadtverwaltung Arnstadt

Adresse
Markt 1
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 7456
Fax
03628 745800