Zuständigkeitsfinder
Personalausweis Adresse ändern lassen
Leistungsbeschreibung
Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personalausweis-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Adresse geändert hat. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben. Achten Sie also darauf, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder eventuell Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
Verfahrensablauf
Bei persönlicher Vorsprache:
- Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.
- Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter beziehungsweise einer Vertreterin im Zuge einer persönlichen Vorsprache vornehmen lassen. Dafür muss eine Vollmacht von Ihnen und ein Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorgelegt werden. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.
Bei elektronischer Anmeldung:
- Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung , eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, möglich.
- Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Ummeldung – im Thüringer Zuständigkeitsfinder“ beziehungsweise den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF.
- Sie können die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern . Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass aktualisiert wird.
- Personalausweis: Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
- Reisepass: Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.
- eID-Karte: Die Anschrift auf dem Chip wird geändert . Ein Adressaufkleber wird nicht versandt.
- Sollte das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Änderung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte vor.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Pass- und Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit. Die Änderung des Chips sollte schnellstmöglich erfolgen.
Bearbeitungsdauer
persönliche Vorsprache: Sofort.
Elektronische Änderung: Änderung des Chips nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Übermittlung des Adress-/Wohnortaufklebers nimmt etwa 1 Woche in Anspruch.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
15.10.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Arnstadt
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt