Prostitutionsgewerbe Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen wollen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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