Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen schlachten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Besondere Haltungsformen sind

  • extensive Bodenhaltung,
  • Freilandhaltung,
  • bäuerliche Freilandhaltung,
  • bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf sowie
  • Geflügel mit Angaben zur Art der Fütterung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtskizze
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390