Zuständigkeitsfinder
Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen schlachten möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Besondere Haltungsformen sind
- extensive Bodenhaltung,
- Freilandhaltung,
- bäuerliche Freilandhaltung,
- bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf sowie
- Geflügel mit Angaben zur Art der Fütterung.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- ggf. Rücksprache der Behörde
- Prüfung der Voraussetzungen
- Erteilung der Zulassung per schriftlichem Bescheid
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
- beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrierter Schlachtbetrieb
- Verpflichtung zur Buchführung, aufgeschlüsselt nach Haltungsform zu
- den Erzeugern und deren vorhandener Zulassung für die jeweils ausgelobte Haltungsform,
- Name und Anschrift der Erzeuger,
- Anzahl, gesamtes Lebend- oder Schlachtkörpergewicht der angelieferten und verarbeiteten Tiere,
- Verkaufsdatum, Name und Anschrift der Käufer,
(Aufbewahrung der Unterlagen während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten nach dem letzten Verkauf)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung muss Ihnen vor der Durchführung von Schlachtungen erteilt worden sein.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines Antrags und der Voraussetzungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 543/2008
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
09.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
- Thüringen:
- Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen
- Eierpackstelle - Zulassung beantragen
- Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
- Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
- Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
- Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen