Zulassung von Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung)

Leistungsbeschreibung

Nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.

Dazu ist eine für die Arbeiten geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung im notwendigen Umfang durch den Unternehmer nachzuweisen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
0361 573831-000
Fax
0361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Zulassung n. § 8 Abs. 8 i.V.m. Anh. I Nr. 2.4.2 Abs. 4 S. 1 GefStoffV für Unternehmen zur Durchführung v. Abbruch- u. Sanierungsarbeiten in/an bestehenden Anlagen, Bauten od. Fahrzeugen bei Vorhandensein v. Asbest in schwach gebundener Form