Dem Ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Um Ihre Region für Radfahrende und Wandernde attraktiver zu machen, können Sie eine Förderung für ländliche Infrastrukturmaßnahmen beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Gemeinden kann der Fördersatz um bis zu 20% erhöht werden.

Was wird gefördert?

  • Ländliche Wege im Sinne der Richtlinie für Anlagen und Dimensionierung Ländlicher Wege, Arbeitsblatt DWA-A 904 (Hauptwirtschaftswege mit und ohne multifunktionaler Nutzung, Wirtschaftswege mit und ohne multifunktionaler Nutzung, Verbindungswege). 
  • Einrichtungen der touristischen Infrastruktur.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 43 - Regionale Landentwicklung Mittel- und Nordthüringen

Adresse
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
Bemerkung: Zweigstelle Gotha
Telefon
+49 361 574014-100
Fax
+49 361 574014-299

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
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