Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für ein Gemeindliches Entwicklungskonzept erhalten. Diese müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

Was wird gefördert?

Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 43 - Regionale Landentwicklung Mittel- und Nordthüringen

Adresse
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
Bemerkung: Zweigstelle Gotha
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+49 361 574014-100
Fax
+49 361 574014-299

Mitarbeiter*innen

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