Zuständigkeitsfinder
Öffentlicher Personennahverkehr - Förderung für betriebliche Investitionen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Bewilligung von Fördermitteln für betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst insbesondere Vorhaben des Ausbaus der Straßenbahn- und Eisenbahninfrastruktur, der Beschaffung von Linienbussen und Straßenbahnfahrzeugen sowie von Telematikeinrichtungen wie z.B. Betriebsleitsysteme und Fahrgastinformationssysteme. Nach Eingang Ihrer Bedarfsanmeldung prüft die Behörde, ob das von Ihnen angemeldete Vorhaben förderfähig ist und für die Aufnahme in das Förderprogramm in Frage kommt. Sie erhalten im Ergebnis eine Mitteilung der Behörde zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Förderprogramm. Im Falle der Berücksichtigung werden Sie aufgefordert, einen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Vorliegen aller Antragsunterlagen erteilt die Behörde einen Zuwendungsbescheid. Daraufhin kann die Realisierung des Vorhabens von Ihnen beauftragt werden. Die Auszahlung der Fördermittel können Sie beantragen, sobald Ihnen Rechnungen vorliegen oder Rechnungen alsbald zu erwarten sind. Nach Abschluss des Vorhabens ist die Verwendung der Fördermittel von Ihnen gegenüber der Behörde nachzuweisen.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Stufe 1 bildet die Anmeldung des Fördervorhabens und Stufe 2 die Beantragung des Fördervorhabens
- Anmeldung des Vorhabens durch die ÖPNV-Unternehmen bis zum 30.09. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
- Prüfung der eingegangenen Bedarfsanmeldungen
- Aufstellung eines Förderprogramms entsprechend der zur Verfügung stehenden HH-Mittel des Landes
- Information der ÖPNV-Unternehmen über die Berücksichtigung des Vorhabens im Förderprogramm und Aufforderung zur Antragstellung
- Antragseinreichung
- Prüfung des Antrags
- Erteilung des Zuwendungsbescheids
- Zuwendungsempfänger informiert Behörde über Auftragsvergabe
- Entsprechend des Submissionsergebnisses und der weiteren Kostenentwicklung bei der Realisierung des Vorhabens (z.B. Nachträge) kann eine Erhöhung der Zuwendung beantragt werden
- Prüfung der Änderungsanträge durch die Behörde und ggf Erteilung von Änderungsbescheiden
- Einreichung des Abrufantrages/der Abrufanträge durch den Zuwendungsempfänger
- Prüfung des Abrufantrages durch Behörde und Auszahlung der Zuwendung
- Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Vorhabens
- Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Behörde
- Ggf. Geltendmachung von Rückforderungs-und Zinsansprüchen
- Abschlussmitteilung an Zuwendungsempfänger
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung
Voraussetzungen
- Vorhaben ist nach RL-ÖPNV-Unternehmensförderung förderfähig
- Antragsteller ist eine Verkehrs- oder Infrastrukturunternehmen des ÖPNV
- Vorhaben wurde noch nicht begonnen
- Finanzierung der Eigenmittel und Folgekosten des Antragstellers ist gesichert
- Vorhaben wurde unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke geplant
- Vorhaben entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit
- genehmigungs- und baurechtliche Voraussetzungen sind erfüllt
- Vorhaben entspricht der Nahverkehrsplanung der ÖPNV-Aufgabenträger bzw. des Freistaats Thüringen
Welche Unterlagen werden benötigt?
1.Stufe:
Bedarfsanmeldung (Formular nach RL-ÖPNV-Unternehmensförderung) mit Erläuterungsbericht, Lageplan und Fotos vom derzeitigen Zustand (bei Baumaßnahmen)
2.Stufe:
Antrag (Formular nach RL-ÖPNV-Unternehmensförderung), Planungsunterlagen, Kostenermittlung, Stellungnahme des zuständigen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, je nach Fördergegenstand und Einzelfall weitere erforderliche Genehmigungen, Nachweise, Konzepte, Stellungnahmen
Welche Gebühren fallen an?
Kosten werden für die Verwaltungsleistung nicht erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anmeldung des Vorhabens: bis zum 30.09. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
- Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe
- Verwendung von Fördermittelbeträgen: innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung der Fördermittel
- Einreichung des Verwendungsnachweises: spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
Bearbeitungsdauer
vom Antrag bis zum Zuwendungsbescheid: 1 bis 4 Monate
Rechtsbehelf
Der Bewilligungsbescheid enthält einen Rechtbehelf. Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Anträge / Formulare
Formularbezeichnung:
- Anmeldung des Bedarfs an Zuwendungen nach RL- ÖPNV-Unternehmensförderung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RL ÖPNV-Unternehmensförderung
- Onlineverfahren möglich: nein (noch nicht)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Urheber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
17.09.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 36 "Verkehrsinfrastrukturförderung"
Adresse
99085 Erfurt