Zuständigkeitsfinder
Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP)
Leistungsbeschreibung
Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann:
1. eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen z.B. für die
- Durchführung von Mahd und Beweidung auf Biotopgrünland
- Pflege von Teichen und Kopfbäumen
- Betreuung von Amphibienschutzzäunen
2. eine Förderung durch Zuwendungsbescheid erfolgen z.B. für die Durchführung von
- Naturschutzprojekten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten in der Agrarlandschaft
Verfahrensablauf
Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss können Sie jährlich bis zum 01. Februar stellen. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden. Anträge auf Projektförderung oder auf Abschluss eines Vertrages bereitet die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt gemeinsam mit Ihnen vor und leitet diese an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Bewilligungsbehörde erlässt einen Zuwendungsbescheid zur Projektförderung oder schließt mit Ihnen einen Vertrag ab.
- Das Verfahren zur Auszahlung im Rahmen einer Projektförderung wird im Bewilligungsbescheid geregelt.
- Die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Zuwendung bzw. Vergütung erfolgt jährlich auf Antrag (Formblatt).
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner vor Ort, in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar
Tel: +49 361 57 3943 042
Fax: +49 361 57 3943 890
Voraussetzungen
Um Vertragsnehmer oder Träger von Projekten zu werden, müssen Sie dem folgenden Personenkreis angehören
- natürliche Personen
- juristische Personen des privaten (insbesondere Vereine und Naturschutzverbände) und des öffentlichen Rechts
- ggf. Kommunen
- gemeinnützige juristische Personen
- landwirtschaftliche Personen und andere Landbewirtschafter
weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung können Sie der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen
- Zuwendungsvertrag zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Formulare erhalten Sie über die untere Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung und die Bewilligungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss erfolgen jährlich bis zum 01.Februar. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Bei Bewilligung eines Projekts enthält der Förderbescheid die übliche Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
Anträge / Formulare
Vordrucke bzw. Formulare erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. in kreisfreien Städten Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Bewilligungsbehörde.
Unterstützende Institutionen
Fragen Sie den Landschaftspflegeverband, der in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Gemeinde tätig ist, ob er Ihnen helfen kann.
Bei Pflegemaßnahmen bzw. Projekten in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie fragen Sie die jeweils örtlich zuständige NATURA 2000-Station.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
02.03.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Adresse
99423 Weimar