Zulassung als privater Feldbestandsprüfer für Saatgutvermehrungsflächen - Antrag

Leistungsbeschreibung

Die Erzeugung von Saatgut erfolgt auf sogenannten Vermehrungsflächen. Die Pflanzen auf den Vermehrungsflächen (Feldbestand) müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Saatgutverordnung festgelegt sind. Jede Vermehrungsfläche ist dementsprechend im Jahr der Saatguterzeugung vor der Ernte des Saatgutes durch Feldbesichtigung auf das Vorliegen der Anforderungen an den Feldbestand (Sortenechtheit, Sortenreinheit, Fremdbesatz und Gesund-heitszustand) zu prüfen. Hierzu kann die zuständige Behörde (Anerkennungsstelle) private Feldbestandsprüfer zulassen. Die Anerkennungsstelle hat mindestens 5 von Hundert dieser Flächen zusätzlich nachzuprüfen und die Zulassung zu widerrufen, wenn dieser wiederholt und mangelhaft durchgeführt wurden (§7 Abs. 7 - 9 Saatgutverordnung).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

Adresse
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt

Formulare

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Antrag auf Zulassung als privater Feldbestandsprüfer bei Saatgutvermehrungsflächen gemäß § 7 Abs. 7 SaatgutV