Zuständigkeitsfinder
Vogelgrippe
Leistungsbeschreibung
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln:
- Tier nicht anfassen
- ggf. Stelle sichern, damit z.B. keine Kinder mit den toten Vögeln spielen
- Information des für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises/kreisfreien Stadt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Links.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Ilm-Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adresse
99310 Arnstadt, Stadt