Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Leistungsbeschreibung

Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin beziehungsweise an einen Rechtsanwalt. Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.

Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Arnstadt

Adresse
Längwitzer Straße 26
99310 Arnstadt, Stadt

Postanschrift
Postfach 1464
99304 Arnstadt, Stadt

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