Zuständigkeitsfinder
Spielhallen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551Telefon
03628 738-550Fax
03628 738-579DE-Mail
oga@ilm-kreis.de-mail.deMitarbeiter*innen
Frau E. Schwarz
Adresse
Amtssitz: Dr.-Bonnet-Weg 1
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-552Abteilung
Ordnungs- und Gewerbeamt
Raum
2.01
Zuständig für
- Elleben:
- Ilm-Kreis:
- Plaue:
- Witzleben: