Spielhallen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-551
Telefon
03628 738-550
Fax
03628 738-579
DE-Mail
oga@ilm-kreis.de-mail.de

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)