Zuständigkeitsfinder
Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mit radioaktiven Stoffen umgehen, müssen Sie der zuständigen Stelle den Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertzeiten von mehr als 100 Tagen einmal jährlich mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestandsmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bestand ist der zuständigen Stelle am Ende jedes Kalenderjahres innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gewinnung, Erzeugung, Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unter Angabe von Art und Aktivität innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Der Fund oder der Verlust von radioaktiven Stoffen sind der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
27.12.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Postanschrift
99947 Bad Langensalza
Lieferanschrift
99099 Erfurt
Parkplätze
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein