Inkassodienstleistung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

  • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. 

Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Erfurt

Landgericht Erfurt

Adresse
Domplatz 37
99084 Erfurt

Postanschrift
Postfach 900432
99107 Erfurt
Telefon
0361 57353-3535
Bemerkung: Zentrale Telefonvermittlung
Fax
0361 57353-3579