Zuständigkeitsfinder
Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.
Verfahrensablauf
- Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Der Antragstellung geht immer ein Konzeptauswahlverfahren voraus.
- Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
- Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
- Nach Abschluss des Konzeptauswahlverfahrens werden die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Jugendliche werden vom
- Jobcenter,
- Jugendamt oder
- einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl) in die Projekte zugewiesen.
- Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Voraussetzungen
Jugendliche:
- junge Menschen in multiplen Problemlagen
- schuldistanzierte Jugendliche
Unternehmen:
- juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
- Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Unternehmen gilt:
-
Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt formgebunden. Die dafür benötigten Unterlagen werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Förderportal zur Verfügung gestellt.
-
Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel kostenfrei.
Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Die Fristen werden jeweils im Konzeptauswahlverfahren benannt.
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide im Verfahren ist der Klageweg eröffnet.
Was sollte ich noch wissen?
Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.
Weiterführende Informationen
Urheber
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)
Fachlich freigegeben am
25.09.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Antrag Integration, Aktivierung, Sozialstrategie - Referat 414
Adresse
99099 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:30 Uhr
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
In den Seitenstraßen der näheren Umgebung
Gebühren: unbekannt
