Zuständigkeitsfinder
Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.
Verfahrensablauf
- Generell läuft die Antragstellung nur in einem mehrstufigen Verfahren.
- Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
- Im Anschluss werden sie zur Antragstellung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt aufgefordert.
- Jugendliche informieren sich eigenständig und nehmen Kontakt auf
- mit dem Jobcenter,
- mit dem Jugendamt oder
- einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl)
- Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Voraussetzungen
Jugendliche:
- junge Menschen in multiplen Problemlagen
- schuldistanzierte Jugendliche
Unternehmen:
- juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
- Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme
Welche Unterlagen werden benötigt?
Jugendlicher:
- Zuweisung durch Jobcenter, Jugendamt oder freier Zugang (nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Träger, Jobcenter oder Jugendamt)
Unternehmen:
- Bildungsträger oder Ähnliche im Wege der Beteiligung an einem Konzeptauswahlverfahren, sodann mögliche Antragstellung nach Juryentscheidung
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel kostenfrei.
Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Das nächste findet nicht vor 2027 statt.
Geltungsdauer: 6 WochenKeine klassische Antragstellung möglich.
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide im Verfahren ist der Klageweg eröffnet.
Was sollte ich noch wissen?
Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.
Weiterführende Informationen
Urheber
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) und Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
Fachlich freigegeben am
26.11.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)