Standortbezogene Frequenznutzungsparameterfestsetzung für den drahtlosen Netzzugang beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der standortbezogenen technischen Parameter beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese prüft, ob Sie die Frequenzen effizient nutzen können und dabei andere Nutzungen im In- und Ausland ungestört bleiben. Erst nach Festsetzung der Parameter können Sie die Funkstellen in Betrieb nehmen.

Um eine Festsetzung der Parameter zu beantragen, benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Ihrem Zuteilungsbescheid können Sie Details zu den standortbezogenen technischen Parametern und zu Antragsvorgaben entnehmen.
Die standortbezogenen Parameterfestsetzungen erfolgen befristet. Die Dauer der Befristung können Sie Ihrem Bescheid über die Parameterfestsetzung entnehmen.   

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 2240, Standortbezogene Parameterfestsetzung

Adresse
Nobelstraße 55
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Telefon
+49 381 4022-180
Fax
+49 381 4022-0
Öffnungszeiten

Servicezeiten

  • Montag: 09:00 - 16:00 Uhr
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