Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen

  • Neuantrag oder
  • Änderungsantrag stellen.

Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 4, Frequenzzuteilung Flug- und Flugnavigationsfunk

Adresse
Elly-Beinhorn-Straße 2
65760 Eschborn
Telefon
+49 6196 9650
Fax
+49 6196 965-180
Öffnungszeiten

Servicezeiten

  • Montag: 8:00 – 16:15 Uhr
  • Dienstag: 8:00 – 16:15 Uhr
  • Mittwoch: 8:00 – 16:15 Uhr
  • Donnerstag: 8:00 – 16:15 Uhr
  • Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr
Parkplätze
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Gebühren: unbekannt

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